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Mehrparteienhaus “Le Contessine” der Villa Portalupi

 

 

Die Immobilie setzt sich aus mehreren Wohnungen, Garagen, Autoabstellplätzen im Freien und Kellern zusammen, die zur Wohnanlage Villa Portalupi gehören. Villa Portalupi befindet sich in Valeggio sul Mincio, in der Provinz Verona. Sie ist antiken Ursprungs und hat baugeschichtlich einen besonderen Wert. (Ansicht mit Google Streetview möglich).

Alle Immobilieneinheiten zusammen werden als Mehrparteienhaus „Le Contessine“ bezeichnet, zu dem die Parzellen Nr. 1 bis Nr. 62 gehören.

 

 

Die Villa stammt aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und wurde erst vor Kurzem restauriert und umgebaut. Durch den strukturellen Eingriff für den Bau von Wohnungen und Garagen im Kellergeschoss, sind qualitativ hochwertige Wohnungseinheiten entstanden.

Da der Großteil der Villa dem Denkmalschutz unterliegt, wurde die Restaurierung laut der entsprechenden Vorschriften durchgeführt. Dies konnte auch bei der Inaugenscheinnahme des Gebäudes festgestellt werden.

 

 

Die Wohnanlage liegt zentral und kann von der Via Custoza, vom Vicolo Portalupi und der Via Baden Powell aus über drei Zugänge bzw. –fahrten erreicht werden. Von der Via Baden Powell aus kommt man auf die Rampe, die zu den Garagenboxen im Kellergeschoss führt.

Die gesamte Anlage setzt sich aus drei Gebäuden zusammen: das Gebäude „A“ der Villa (siehe Fotos Nr. 1-2), das Gebäude „B“ der Arkaden (siehe Fotos Nr. 3-4) und das Gebäude „C“ der ehemaligen Pferdeställe (siehe Foto Nr.5).

Im Inneren der drei Gebäude befinden sich folgende Wohnungen, die Gegenstand der Schätzung sind:

-        Im Trakt „A“ die Parzellen Nr. 1-2-62;

-        Im Trakt „B“ die Parzellen Nr. 3-4-5-6-7-8-9;

-        Im Trakt „C“ die Parzellen Nr. 10-11-12.

Unterhalb eines im Osten des Innenhofes liegenden Bereichs befinden sich die Garagenboxen, die als Parzellen von Nr.13 bis Nr.50 angeführt sind.

Auf der südlichen Seite des Gebäudes „B“ befinden sich im Freien die Autoabstellplätze, die als Parzellen von Nr. 51 bis Nr.61 angeführt sind.

 

 

 

Die Wohnungen, die den Parzellen von Nr.1 bis Nr.12 entsprechen, sind sich in ihrer Bauweise ähnlich. Laut Spezifikation verfügt jede Wohnung über eine mit Holz verkleidete Stahltür. Die äußeren Fenstereinfassungen sind aus lamellarem Lärchenholz, die Fensterläden hingegen aus lackiertem massivem Kiefernholz. Bei den Fenstern handelt es sich um zweiflügelige Doppelfenster mit Kippvorrichtung. Für jede Wohnung ist eine autonome Bodenheizung vorgesehen, sowie die notwendigen Vorrichtungen für den Einbau einer Klima- und einer Alarmanlage. Die Decken werden durch Holzbalken gestützt, die entweder restauriert oder durch neue Balken ersetzt worden sind. In der Küche sind für den Boden Cotto-Fliesen, in den Badezimmern Keramikfliesen und in der restlichen Wohnung ein Parkettboden vorgesehen. Alles einschließlich Elektroleitung, Wasserleitung und Telefonanschluss. Die Arbeiten für den Ausbau im Inneren sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Für jede einzelne Wohnung wird daher angeführt, welche Arbeiten noch ausstehen. Die entsprechenden Kosten werden vom Gesamtwert der Wohnung abgezogen.

 

 

 

 

 

 

 

Da sich die Parzelle Nr.62 von den anderen Wohnungen unterscheidet, werden ihre Merkmale auf den entsprechenden Seiten getrennt erläutert.



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